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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, die Philippe Sünram, Einzelunternehmer, München (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.

(2) Gegenstand, Umfang, Vergütung sowie Laufzeit und Kündigungsfristen der konkreten Leistung ergeben sich aus der jeweils zugehörigen Leistungsbeschreibung bzw. dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“). Leistungsbeschreibung und diese AVB bilden zusammen den Vertrag.

(3) Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und diesen AVB gehen die Regelungen der Leistungsbeschreibung vor.

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Art der Leistung

(1) Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit nach den anerkannten Regeln seines Fachgebiets, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(2) Der Auftragnehmer teilt sich Zeit und Ort der Leistungserbringung frei ein und ist an keine festen Arbeitszeiten gebunden. Termine werden einvernehmlich abgestimmt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge (insb. zu eingesetzten Plattformen und Systemen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt für zeitnahe Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen.

(3) Verzögerungen, die auf eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung sowie ihr Abrechnungsmodell (z. B. monatliche Pauschale/Retainer oder Stundensatz) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wird die Leistung als monatliche Pauschale vergütet, ist diese unabhängig vom tatsächlich abgerufenen Umfang geschuldet. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist.

(3) Mehraufwand über den vereinbarten Umfang hinaus wird nur nach vorheriger Absprache erbracht und nach dem in der Leistungsbeschreibung genannten Stundensatz abgerechnet.

(4) Auslagen und Drittkosten (z. B. Reisekosten, Lizenz- und Plattformkosten) werden nur nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis erstattet. Laufende Lizenz-, Plattform- und Abonnementkosten der eingesetzten Systeme trägt der Auftraggeber selbst.

(5) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) An den vom Auftragnehmer speziell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. konkrete Workflows, Automatisierungen, Konfigurationen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

(2) Vorbestehendes sowie allgemein wiederverwendbares Know-how des Auftragnehmers, insbesondere Methoden, Konzepte, Vorlagen, Blueprints, generische Bausteine und Bibliotheken, verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses für andere Projekte und Kunden weiter zu verwenden.

(3) Eine Weitergabe oder Offenlegung der vom Auftragnehmer eingesetzten Bausteine, Blueprints oder Lösungsstrukturen an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von zwei (2) Jahren fort.

§ 7 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Begrenzung vereinbart ist, ist die Haftung insgesamt auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.

(4) Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich und führt vor wesentlichen Eingriffen geeignete Sicherungen (Backups) durch.

§ 9 Selbstständigkeit

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer. Es wird kein Arbeits-, Anstellungs- oder Dienstverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne begründet.

(2) Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Ausführung und ist berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu sein.

(3) Der Auftragnehmer ist selbst für die Abführung von Steuern und etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen sowie für eine angemessene Versicherung verantwortlich.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

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